1. Sachverhalt
Ein im Ausland ansässiger Angestellter vermietet ein im Inland gelegenes und in seinem Alleineigentum stehendes Zweifamilienhaus. Die jährlichen Mieteinnahmen liegen unter der „Kleinunternehmergrenze“ von 22.000 €.
2. Rechtliche Würdigung
Zunächst ist auf § 6 in Verbindung mit § 1 Abs 2 Z 3 Liebh-VO, BGBl 1993/33 idgF, zu verweisen, wonach bei Verlusten aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen Liebhaberei anzunehmen ist (= keine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994). Diese Liebhabereivermutung ist allerdings gem § 2 Abs 4 Liebh-VO widerlegbar.
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