Mit dem AbgÄG 20241 und dem PrAG 20252 wurden die in der RL 2020/285/EU3 genannten umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für Kleinunternehmer in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung führte zu grundlegenden Änderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der betragsmäßigen Grenze der Kleinunternehmerregelung. Darüber hinaus wurde ein Verfahren für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung innerhalb der EU durch inländische Unternehmer vorgesehen.4 Im Zuge dieser Änderungen wurde der Anwendungsbereich der vereinfachten Rechnungslegung gem § 11 Abs 6 UStG für Kleinunternehmer erweitert. Seit dem 1. 1. 2025 kann diese unabhängig vom Rechnungsbetrag angewendet werden, sofern die Kleinunternehmerregelung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG in Anspruch genommen wird.5
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.