Mit dem AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, kam es im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 1. 1. 2017 zu Änderungen. Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über die Änderungen geben.
§ 6 Abs 1 Z 27 UStG idF AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, erfuhr zwei grundlegende Änderungen, die ab 1. 1. 2017 anzuwenden sind. Einerseits wurde die territoriale Begrenzung der Steuerbefreiung klargestellt, um eine Doppelinanspruchnahme der Steuerbefreiung innerhalb des Binnenmarkts zu verhindern. Andererseits wurde eine Vereinfachungsmaßnahme gesetzt und der wissenschaftlichen Kritik1 Rechnung getragen: Für die Berechnung der Kleinunternehmergrenze sind nicht mehr alle steuerbaren Umsätze heranzuziehen.
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