Beiträge

Know-how auf Datenträgern - Insolvenzmasse?

Mag. Patrick Mayrhuber

Anmerkungen zu OGH 1 Ob 207/20b1

Bei immateriellen Gütern handelt es sich oftmals um bedeutende Vermögenswerte, die wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Insolvenzmasse haben können. Daher ist die Frage, ob immaterielle Güter in die Insolvenzmasse fallen, für die Praxis äußerst relevant. Der OGH hat nun für Unternehmenskonzepte auf Datenträgern - allerdings unter Anwendung dt Rechts - mit Verweis auf die mangelnde Konkretisier- und Fassbarkeit als wirtschaftlich verwertbares Gut die Massezugehörigkeit verneint. Obwohl die vorliegende Entscheidung des OGH unter Anwendung dt Rechts ergangen ist, bietet die im Wesentlichen deckungsgleiche Rechtslage Anlass zur Untersuchung, die auf Grundlage des österr Rechts erfolgen wird.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/95

31.07.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Patrick Mayrhuber

Mag. Patrick Mayrhuber ist Rechtsanwalt im Banking & Finance Team der BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH und berät österreichische und internationale Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie Unternehmen in nationalen wie grenzüberschreitenden Finanzierungen.