Den privatrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat § 13 UWG lange Zeit durch Anknüpfung an die engen Strafbestimmungen der §§ 11 f geregelt. Daneben wurde bei Vorliegen "besonderer Umstände" ein Verstoß gegen § 1 UWG bejaht (ua RIS-Justiz RS0078348).
Einen Impuls für die Konkretisierung und Konsolidierung der Rechtslage brachte die Know-how-Richtlinie, (EU) 2016/943. Diese beruht auf der besonderen Bedeutung von nicht öffentlichen Informationen, die in einer "wissensbasierten Wirtschaft" an jene von Patenten heranreiche (ErwGr 1 f). Die (verspätete) Umsetzung in Österreich erfolgte durch die UWG-Novelle 2018, BGBl I 109.
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