Steuerrecht

Können Pensionsinvestmentfonds KESt-frei thesaurieren?

W. Doralt / Sabine Kirchmayr

Im Gegensatz zu thesaurierenden Investmentfonds im Allgemeinen unterliegen Pensionsinvestmentfonds nicht der laufenden Kapitalertragsteuerpflicht in Bezug auf die ausschüttungsgleichen Erträge. Im Bereich der Endbesteuerung ist der Pensionsinvestmentfonds hinsichtlich der in § 93 Abs 3 Z 4 EStG genannten Erträge - wie eine Privatstiftung bei großen Vermögen - ein echtes Thesaurierungsinstrument. Entgegen der allgemein vertretenen Meinung fällt die Kapitalertragsteuer auf die erzielten Erträge erst im Auszahlungszeitpunkt an.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 429

15.07.1998
Heft 7/1998