Der Arbeitsbehelf soll zur Berechnung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2019 dienen. Er basiert auf der Gesetzeslage zum 30. 9. 2019. Die Autoren haben sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften konzentriert, die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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