Steuerrecht

Körperschaftsteuerreform 1988 - Einkommensbegriff

Werner Wiesner

1.1. Ende März 1988 sind die Vorarbeiten zur Körperschaftsteuerreform abgeschlossen worden. Am 30. März ist unter der Zahl 13 5002/1-IV/13/88 der Ministerialentwurf eines Körperschaftsteuergesetzes 1988 zur Begutachtung versendet worden.

Die Neuordnung des Einkommen- und des Körperschaftsteuerrechtes haben die Erstellung eines neuen Einkommen- und eines neuen Körperschaftsteuergesetzes als zweckmäßig erscheinen lassen. Im Gegensatz zum EStG 1988 wird das KStG 1988 zum größeren Teil eine neue Nomenklatur erhalten.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 149

01.04.1988
Heft 4/1988
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.