1.1. Ende März 1988 sind die Vorarbeiten zur Körperschaftsteuerreform abgeschlossen worden. Am 30. März ist unter der Zahl 13 5002/1-IV/13/88 der Ministerialentwurf eines Körperschaftsteuergesetzes 1988 zur Begutachtung versendet worden.
Die Neuordnung des Einkommen- und des Körperschaftsteuerrechtes haben die Erstellung eines neuen Einkommen- und eines neuen Körperschaftsteuergesetzes als zweckmäßig erscheinen lassen. Im Gegensatz zum EStG 1988 wird das KStG 1988 zum größeren Teil eine neue Nomenklatur erhalten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.