Ein neues, gut lesbares Handbuch zum österreichischen Schadenersatzrecht ist vorzustellen. Die Autorinnen und Autoren haben mit viel Engagement eine wertvolle Orientierungshilfe erarbeitet. Weitere Auflagen sind zu erwarten und zu wünschen. Somit erscheinen noch einige kritische Hinweise zweckmäßig.
1. Das Schadenersatzrecht des ABGB ist, vorsichtig formuliert, in die Jahre gekommen. Den gegliederten Schadensbegriff hat die Rechtsprechung weithin abgeschafft. Die Einschränkung unternehmerischer Verantwortlichkeit für Gehilfen iSd § 1315 ABGB ist ein Relikt aus alter Zeit. Teilreformen des Schadenersatzrechts (Trauerschaden) erfolgen im Wege einer richterlichen Rechtsfortbildung. Der Gesetzgeber nimmt nur mehr die Rolle eines Beobachters ein. Ein praktisch orientiertes Handbuch hat nicht die Aufgabe, Reformkonzepte zu entwickeln. Den Reformbedarf und die außergewöhnlich intensiv geführte Reformdiskussion (Wagner in Schwimann/Kodek, ABGB4 Vor §§ 1293 ff Rz 4 ff) kann ein Handbuch aber nicht negieren. Die "Grundlagen des Schadenersatzrechts" (S 1 f) bedürfen der Vertiefung und Ergänzung.
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