Die EU-Kommission hat am 14. 5. 2020 beschlossen, Österreich beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Ihrer Ansicht nach sind die österreichischen Rechtsvorschriften über die Indexierung von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien diskriminierend und nach dem EU-Recht nicht zulässig.
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