Die Auswirkungen des EuGH-Urteils in den verbundenen Rs C-53/13 und C-80/13
Im Rahmen des EuGH-Urteils C-53/13 und C-80/13 stellt sich der EuGH gegen die pauschale Bemessung einer Steuer sowie den Übergang der Steuerabfuhrverpflichtung auf den inländischen Unternehmer. Im Hinblick auf die österreichische Rechtsprechung sind neben der Abzugsteuer in § 99 EStG vor allem die maßgeblichen Bestimmungen im österreichischen Kommunalsteuergesetz betroffen, welche für den Fall der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung sowohl eine pauschale Bemessung der Steuer von der Gestellungsvergütung als auch einen Übergang der Steuerabfuhrverpflichtung auf den inländischen Beschäftiger vorsehen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kritisch die maßgeblichen Bestimmungen im österreichischen Kommunalsteuergesetz auf Basis der jüngsten EuGH-Rechtsprechung.
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