Bemerkungen zu OGH 9 Ob 6/22f1
In einem rezenten Beschluss zum verbotenen Glücksspiel tangiert der OGH auch ungelöste Kontroversen des europäischen Kollisionsrechts. Die Gelegenheit, in diesen Fragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, ist aber diesmal ungenutzt verstrichen.
Nach wie vor bringt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nichtiger Glücksspielverträge mit konzessionslos betriebenen Online-Casinos eine Vielzahl von Verfahren vor den OGH. Eine Bestreitung der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols verspricht inzwischen kaum noch Erfolg.2 Einigen rezent ergangenen Entscheidungen liegt daher ein neues Vorbringen konzessionsloser Betreiber von Online-Glücksspielen zugrunde. Sie seien nur um jene Spielverluste bereichert, welche die Spieler gegenüber ihnen selbst erlitten haben. In Bezug auf rechtsgrundlos an ihre Rechtsvorgängerinnen erbrachte Leistungen seien sie hingegen nicht passivlegitimiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.