Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Konjunkturpaket 2020: Steuerliche Maßnahmen

Udo Eversloh

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene am 3. 6. 2020 auf ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket im Volumen von 130 Mrd € geeinigt. Zur Umsetzung hat das dBMF einen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)" in die Ressortabstimmung gegeben; die Kabinettsfassung ist für den 19. 6. 2020 geplant, die parlamentarische Befassung am 26. 6. 2020. Im Folgenden werden diese Maßnahmen näher erläutert.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/410

17.07.2020
Heft 7/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.