Wirtschaftsrecht

Konkursverschleppung und Gesellschafterhaftung

Hubertus Schumacher

Die E OGH vom 14. 7. 1986, 1 Ob 571/86 1) über die Haftung einer Bank als Mehrheitsgesellschafter und Kreditgeber einer überschuldeten GmbH wegen Konkursverschleppung hat vor allem in Bankenkreisen Erstaunen ausgelöst. Nach dieser E haftet die Bank einem Gläubiger wegen Konkursverschleppung dann, wenn sich ihre Organe der fahrlässigen Beitragstäterschaft (§ 12 StGB) zur fahrlässigen Krida gem § 159 Abs 1 Z 2 StGB - ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB 2) - schuldig machen.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 394

01.12.1987
Heft 12/1987
Autor/in
Hubertus Schumacher

Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus Schumacher ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs in Liechtenstein.