Die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist aus praktischen bzw Kostengründen nicht verfassungskonform sanierbar. Nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen daher die übrigen an den Einheitswert des Grundvermögens anknüpfenden Abgaben bzw abgabenrechtlichen Regelungen neu gestaltet werden. Im Folgenden wird ein Überblick über diesbezügliche Möglichkeiten geboten.
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Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.