(Hofer, SWK 32/2008, S 867)
Der EuGH hebt im Urteil Rs Ecotrade SpA vom 8. 5. 2008 die Bedeutung des Vorsteuerabzuges und des Neutralitätsprinzips im gemeinsamen MWSt-System erneut hervor, indem er bestätigt, dass die bloße Nichterfüllung von Förmlichkeiten betreffend Reverse-Charge-Umsätze nicht zu einem Verlust des Vorsteuerabzugsrechts führen darf. Gleichzeitig befindet er jedoch das Setzen einer Ausschlussfrist für die Ausübung des Vorsteuerabzuges, die den Verlust desselben nach sich zieht, als gemeinschaftsrechtskonform. Die Autorin analysiert die Vereinbarkeit dieser EuGH-Aussage mit dem Neutralitätsgrundsatz als Auslegungsmaxime der Richtlinie.
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