Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten stellten Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, in concreto Nebenkosten des Erwerbs, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.