Wirtschaftsrecht

Kostenbestimmung bei Zug-um-Zug-Forderungen

Klara Holzner

Zahlreiche Forderungen sind Zug um Zug mit der Erfüllung einer anderen Forderung verknüpft. Diese Verknüpfung kann sich etwa aus dem bereits bei Vertragsabschluss bestehenden Synallagma von Leistung und Gegenleistung iSd § 1052 Satz 1 ABGB, aus einem Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB oder auch aus der Rückabwicklung eines Vertrages ergeben. Obwohl daher regelmäßig über Zug-um-Zug-Forderungen prozessiert wird, sind grundlegende Fragen des Kostenrechts nicht gänzlich geklärt. Dies betrifft einerseits die Beurteilung des Obsiegens, andererseits die heranzuziehende Bemessungsgrundlage.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/185

15.04.2024
Heft 4/2024
Autor/in
Klara Holzner

Dr. Klara Holzner ist Richteramtsanwärterin im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien. Zuvor war sie als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Zivilrecht der Universität Wien tätig. Ihre Dissertation behandelt die Einrede des nicht erfüllten Vertrages.