Die Thematik des Kostenersatzes für Vorstellungsgespräche wurde in der Literatur zwar bereits mehrfach behandelt, insb eine Entscheidung des VwGH über die Auswirkungen eines Begehrens auf Kostenersatz für den Arbeitslosengeldbezug lässt jedoch eine neuerliche Befassung mit diesem Thema als sinnvoll erscheinen.
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