Aufsätze

Krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit als Billigkeitsgrund - zur Unterschreitung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren

Mag. Maria Posani

Anmerkungen zu 8 Ob 119/13b1

Der OGH unterstreicht seine bisherige Rsp, eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit sei ein im Abschöpfungsverfahren zu berücksichtigender Billigkeitsgrund, der keine Restschuldbefreiung rechtfertige, wenn selbst bei Auferlegung von Ergänzungszahlungen die Mindestquote iHv 10 % der Forderungen deutlich unterschritten werde. Aus Anlass dieser Überlegungen ist das Verhältnis des Billigkeitsgrundes zur Mindestquote zu klären.

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Artikel-Nr.
ZIK 2014/172

29.08.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Maria Posani

Dr. Maria Posani ist Richterin im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs und externe Lehrbeauftragte im Zivilverfahrens-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Universität Wien. Zuvor war sie Rechtsanwältin und Universitätsassistentin am Institut für Zivilverfahrensrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Fachvortragende, insb zum Insolvenzrecht.