Wirtschaftsrecht

Kreditfinanzierter Liegenschaftsenverb - Wer trägt das Risiko der Veruntreuung durch den Treuhänder?

Georg Graf

Die folgenden Überlegungen beschäftigen sich kritisch mit drei E des OGH1), in denen das Höchstgericht eine Lösung für ein spezifisches Problem des Kreditvertragsrechts entwickelt hat. Alle E sind im Zusammenhang mit Krediten2) ergangen, die zum Zwecke der Finanzierung eines Grundstückserwerbs durch den Kreditnehmer aufgenommen wurden. In allen Fällen erfolgte die Auszahlung der Kreditvaluta durch die Bank nicht direkt an den Kreditnehmer, sondern an einen Treuhänder3), meist einen Rechtsanwalt oder Notar, der von allen drei Parteien - also auch dem Verkäufer - damit beauftragt war, die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers und des regelmäßig vereinbarten Pfandrechts der Bank zu bewirken und sodann dem Verkäufer den - teilweise oder gänzlich mit Hilfe des Kreditvertrages aufgebrachten - Kaufpreis auszufolgen4).

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 283

01.10.1991
Heft 10/1991
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.