(Bramerdorfer, RdW 2009/333, S. 383)
Der Artikel befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Treuhandkrediten als Fall der Dienstleistungskommission. Nach einer Entscheidung des UFS Wien vom 18. 2. 2008, RV/2108-W/05, ist die Kreditverwaltung für einen verkauften und durch stille Zession abgetretenen Kredit durch den abtretenden Zedenten umsatzsteuerpflichtig. Die Auffassung des UFS überzeugt den Autor nicht.
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