Arbeitsrecht

Kriegssituation in Jugoslawien rechtfertigt Streichung eines 15. Gehalts nicht

Ulrich Runggaldier

In seiner Entscheidung vom 27. Februar 1995, 32 Ra 190/94, spricht das OLG Wien aus, daß der drastische Rückgang der Umsätze des von der bekl P geführten Unternehmens infolge der Kriegssituation in Jugoslawien die Einstellung der Zahlung eines einige Jahre früher ohne Widerrufsvorbehalt an die Kl zugesagten 15. Gehaltes nicht rechtfertigt.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 349

01.09.1995
Heft 9/1995
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.