Wirtschaftsrecht

Kryptoindustrie und Geldwäsche ab 2020

Dr. Jeannette Gorzala, BSc

Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 20191 (EU-FinAnpG 2019) wurde ua das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz2 (FM-GwG) novelliert und es wurden die Vorgaben der fünften Geldwäscherichtlinie3 umgesetzt. Eine Zielsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie ist die Stärkung der Transparenz für virtuelle Währungen. Bisher nicht zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verpflichtet waren Unternehmen in der Kryptoindustrie, die weder unter die Aufsicht der FMA noch der zuständigen Gewerbebehörden fielen. Nunmehr wurden Anbieter von elektronischen Geldbörsen (Wallets) und Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld4 und umgekehrt tauschen (Crypto-Exchanges), sowie Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen (Crypto-Markets) und ähnliche Dienstleister in den Adressatenkreis des FM-GwG als geldwäscherechtlich Verpflichtete aufgenommen. Diese sogenannten Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen unterliegen damit den gleichen Kunden-

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Artikel-Nr.
RdW 2019/645

20.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Jeannette Gorzala

Dr. Jeannette Gorzala, BSc, ist Rechtsanwältin in Wien mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und neue Technologien. Sie begleitet rechtlich und strategisch regelmäßig Organisationen beim ethischen und transparenten Einsatz von künstlicher Intelligenz, AR/VR, Metaverse-Konzepten und Blockchain-Modellen. Als Mitglied des Steering Committee des European AI Forum und CLO von AI Austria wirkt sie an der Gestaltung des europäischen KI-Rechtsrahmens mit. Jeannette Gorzala ist Associate Professor an der Woxsen Universität in Indien, Speakerin und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.