Das KStG 19881) ersetzt grundsätzlich ab der Veranlagung für 1989 das KStG 1966. Das Gesetz enthält in sieben Teilen, sieben Abschnitten und 27 Paragraphen einen neugeordneten und neuredigierten Rechtsstoff.
Eine erste Vorstellung des KStG 1988 (Versendungsentwurf) in RdW 1988, 149, bezog sich iw auf den Einkommensbegriff. Nachfolgend soll Abschn 1 des KStG 1988 (§§ 1 bis 4) betr die persönliche Steuerpflicht beleuchtet werden.
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