Steuerrecht

KStG 1988 - 1. Teil: Persönliche Steuerpflicht privat- und öffentlich-rechtlicher Körperschaften

Werner Wiesner

Das KStG 19881) ersetzt grundsätzlich ab der Veranlagung für 1989 das KStG 1966. Das Gesetz enthält in sieben Teilen, sieben Abschnitten und 27 Paragraphen einen neugeordneten und neuredigierten Rechtsstoff.

Eine erste Vorstellung des KStG 1988 (Versendungsentwurf) in RdW 1988, 149, bezog sich iw auf den Einkommensbegriff. Nachfolgend soll Abschn 1 des KStG 1988 (§§ 1 bis 4) betr die persönliche Steuerpflicht beleuchtet werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 397

01.10.1988
Heft 10/1988
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.