Arbeitsrecht

Kündigung des Arbeitnehmers wegen Bestreitens von Arbeitgeberforderungen - ein Fall des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG?

Reinhard Resch

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG berechtigt den Arbeitnehmer (AN) zur Anfechtung einer Kündigung, sofern der Arbeitgeber (AG) den AN wegen offenbar nicht unberechtigter Geltendmachung vom AG in Frage gestellter

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den AN kündigt. In der Praxis wird gelegentlich eine Anfechtung im spiegelverkehrten Fall versucht, nämlich dem Fall, daß der AG gegen den AN Ansprüche geltend macht, der AN diese Ansprüche als unberechtigt bestreitet und idF unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreits die Kündigung aufgrund der Weigerung des AN ausspricht1).

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 408

01.12.1992
Heft 12/1992
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.