Am 1. 10. 2021 tritt - mit coronabedingter Verspätung1 - der neue § 1159 ABGB in Kraft (BGBl I 2017/153).2 Nach neuer Rechtslage entspricht § 1159 ABGB im Wesentlichen dem § 20 Angestelltengesetz.3 Dadurch sollen überkommene Ungleichheiten zwischen Angestellten und Arbeitern behoben werden.4 Fraglich ist jedoch, wie sich die neue Rechtslage für freie Dienstnehmer darstellt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.