Arbeitsrecht

Kündigung eines Kassenvertrages wegen Gefälligkeitsattesten

RA Mag. Oliver Walther

Gefälligkeitskrankmeldungen gesunder Patienten verursachen Arbeitgebern und Krankenkassen jährlich enorme Schäden. Neben möglichen arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen sowie disziplinären Konsequenzen1 kann die Ausstellung von Gefälligkeitsattesten auch die Kündigung des mit dem Arzt abgeschlossenen Kassenvertrages zur Folge haben. In der Entscheidung R5-BSK/12 hat die Bundesschiedskommission ausgesprochen, dass unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine schwerwiegende Vertrags- und Berufspflichtverletzung darstellen, die die Krankenkasse schon bei der erstmaligen Verfehlung zur Kündigung des Einzelvertrages berechtigen. Dabei ist zur Aufdeckung dieser Verfehlungen auch der Einsatz von Testpatienten ("Mystery Checks") zulässig.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/602

17.10.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Oliver Walther

Mag. Oliver Walther ist Rechtsanwalt bei Preslmayr Rechtsanwälte. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts und in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.