Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob auf der Grundlage der von den Sozialpartnern ausgearbeiteten Mustervereinbarung zur Einführung der Corona-Kurzarbeit ein individueller Kündigungsschutz eingeräumt wird. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen ein individuelles/vertragliches Kündigungsverbot führt zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung. Der geschützte Arbeitnehmer kann gegen die unzulässige Kündigung mit Feststellungsklage vorgehen und den aufrechten Bestand seines Dienstverhältnisses geltend machen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.