In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass die mit 1. 10. 2021 in Kraft getretene Neufassung des § 1159 ABGB (so wie schon die Vorgängerbestimmung) nicht auf die Beendigung von freien Dienstverhältnissen anwendbar ist. Die Bestimmung dient wie § 20 AngG dem sozialen Schutz der AN und ist daher nicht auf freie DN zu übertragen. Mit der Neuregelung des § 1159 ABGB wollte der Gesetzgeber die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im Hinblick auf die für sie geltenden gesetzlichen Kündigungsbestimmungen beseitigen, nicht aber ein einheitliches Kündigungsrecht schaffen, das auf alle (somit auch auf die freien) DN anzuwenden wäre. OGH 27. 2. 2025, 8 ObS 4/24g.
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