Arbeitsrecht / Judikatur / Allgemeines Arbeitsrecht

Kündigungsschutz nach dem BEinstG: Zeiten als Leiharbeiter für Vierjahresfrist nicht anzurechnen

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

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Artikel-Nr.
RdW 2022/523

16.09.2022
Heft 9/2022