(Hammer, ecolex 9/2009, S. 743)
Aus Anlass des Antikorruptionsgesetzes beschäftigt sich Hammer mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Sponsorzahlungen und fasst abschließend zusammen, dass Sponsorzahlungen abzugsfähig sind, wenn sie betrieblich veranlasst sind und unter kein Abzugsverbot fallen. Die Verwaltungspraxis zum Betriebsausgabenabzug sei allerdings kasuistisch, was in Anbetracht der zunehmenden Professionalisierung und eines wachsenden funding gaps unverständlich erscheine.
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