Am 4. Juli 2024 hat die Bundesregierung im Zirkulationsweg einen Ministerratsbeschluss gemäß § 33a Abs 5 EStG zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 gefasst (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:c37897fb-4bb7-4e05-a458-1a7f1f41d014/104a_1_mrv.pdf).
Zur Abgeltung des verbleibenden Drittels des Inflationsvolumens haben die zuständigen Bundesminister - BMF, BMKÖS und BMSGPK - nun die konkreten Gesetzesvorschläge für die im Ministerrat beschlossenen Entlastungsmaßnahmen auszuarbeiten. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollen Beziehern von Einkünften zugute kommen und ab 1. Jänner 2025 wirken.
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