Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 13. 10. 2017, BMF-010222/0091-IV/7/2017.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2018 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 120,09 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.825,60 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2018 herangezogen).
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