Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2024 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.
Erlass des BMF 18. 10. 2023, 2023-0.697.267.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2024 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 141,86 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 3.337,85 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2024 herangezogen).
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