Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2025 unverändert 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 25. 10. 2024, 2024-0.757.616.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2025 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 150,99 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 3.552,66 €).
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