(Reisner, SWK 22/2008, S 592)
Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit Kunstwerke, Antiquitäten oÄ als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Trotz der sehr einschränkenden Auslegung des Gesetzestextes durch die Finanzverwaltung könne dennoch eine Absetzbarkeit erreicht werden.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.