Wirtschaftsrecht

Kunst oder Kommerz - eine gewerberechtliche Abgrenzung

Dr. Christian Handig

Wenngleich das Berufsrecht der GewO ein umfassendes Verständnis der gewerblichen Tätigkeiten aufweist, sind diesem Gesetz doch etliche Bereiche entzogen1), wozu auch das künstlerisches Schaffen zählt. Dementsprechend stellt sich zB die Frage, ob für die (Werbe-)Fotografie eine Gewerbeberechtigung einschließlich des Nachweises einer einschlägigen Befähigung2)erforderlich ist. Im Folgenden wird nicht nur diese Problemstellung erörtert, sondern es werden - ganz allgemein - die gewerberechtlichen Grenzen zwischen Kunst und Kommerz ausgelotet.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/747

15.11.2005
Heft 11/2005
Autor/in
Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.