Arbeitsrecht

Kurskorrektur in der EuGH-Rechtsprechung zur Betriebsübergangs-Richtlinie?

Andreas Tinhofer

Die Rsp des EuGH zur Betriebsübergangs-Richtlinie (BÜ-RL) sorgt schon seit einigen Jahren für Aufsehen in der Arbeitsrechtswissenschaft; seit dem Christel Schmidt- Urteil1) gilt dies auch für weitere gesellschaftliche Kreise. In der Rs Christel Schmidt bejahte der EuGH bekanntlich die Anwendbarkeit der RL auf den Fall, daß ein Unternehmer die bisher von einer einzigen Arbeitnehmerin durchgeführten Reinigungsaufgaben vertraglich auf eine Fremdfirma überträgt. Der Einwand, die Reinigungstätigkeiten seien für das übertragende Unternehmen nur von untergeordneter Bedeutung, war ebensowenig erfolgreich wie der Hinweis auf die Tatsache, daß keine Vermögensgegenstände übertragen worden waren. Entscheidend war hingegen, daß nach Ansicht des EuGH die für den Betrieb einer „Dienstleistungseinrichtung“, nämlich der Reinigung der Geschäftsräumlichkeiten, verantwortliche (juristische) Person „im Rahmen vertraglicher Beziehungen“ gewechselt hatte. Die Wahrung der Identität der übertragenen „wirtschaftlichen Einheit“ leitete das Gericht aus der Gleichartigkeit der vor und nach der Übertragung ausgeführten Reinigungsaufgaben ab.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1995, 430

01.11.1995
Heft 11/1995
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).