(Laudacher, SWK 34/35/2009, S 988)
Nach KStR Rz 1204 sind Kursverluste von Fremdwährungskrediten, die für den Erwerb von Beteiligungen aufgenommen wurden, auch nach dem StRefG 2005 nicht abzugsfähig. Der VwGH hat die Rechtsansicht des UFS bestätigt, wonach das Abzugsverbot auch in diesem Bereich durchbrochen wird. Der VwGH hat sich damit nach Ansicht des Autors einer - der Entwicklung bei den Zinsen entsprechenden - wirtschaftlichen Betrachtungsweise angeschlossen.
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