Der Ministerrat hat am 14. Juni 1994 ua fünf steuerliche Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit der Anpassung des österreichischen Steuerrechts an das EU- Recht beschlossen. Es sind dies ein neues Umsatzsteuergesetz 1994 samt Binnenmarktregelungen, weiters ein Bundesgesetz mit Änderungen des EStG, des KStG, des UmgrStG, des BewG, des NoVAG und des Weinsteuergesetzes, weiters ein Bundesgesetz über die Einführung einer Straßenbenützungsabgabe bei gleichzeitiger Aufhebung des Straßenverkehrsbeitrags sowie mit Änderungen der KfzStG, des GebG, und des Kapitalverkehrssteuergesetzes, weiters ein EG-Amtshilfegesetz und ein EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz. Es ist geplant, daß im Zuge der Ausschlußtätigkeit noch verfahrensrechtliche Ergänzungen und Ergänzungen im Bereich des Finanzstrafgesetzes vorgenommen werden. Überdies wird noch eine Neuregelung hinsichtlich der Sonderabgabe von Erdöl getroffen werden. Der Termin für die Ausschlußberatungen wurde mit 6. Juli festgelegt; bis 15. Juli dieses Jahres sollten die weiteren Beschlußfassungen (einschließlich Bundesratsplenum) vorliegen. Im folgenden wird ein kurzer Überblick über die im Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorhaben gegeben. Hinsichtlich des neuen UStG 1994 wird auf den Beitrag von Grabner in diesem Heft verwiesen.
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