Wirtschaftsrecht

"Kurzgutachten" bei der Liegenschaftsbewertung I: Begriff und Zulässigkeit

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski

Liegenschaftssachverständige sind dem Vernehmen nach in jüngerer1 Zeit immer öfter mit dem Ansinnen konfrontiert, ihr Privatgutachten2 zur Bewertung einer Liegenschaft als sog Kurzgutachten zu erstatten, um auf diese Weise Kosten zu sparen. Umgekehrt bieten immer wieder Makler (per Inserat) die kostengünstige oder gar kostenlose Schätzung bzw Bewertung von Liegenschaften an. Das ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn der Sachverständige seinen Aufwand im Vergleich zur Erstellung eines "klassischen" (schriftlichen) Bewertungsgutachtens reduziert. Zumindest in der Branche ist Unsicherheit darüber entstanden, ob und inwieweit eine solche Reduktion möglich und zulässig ist, weshalb ich gebeten wurde, den damit zusammenhängenden Fragen unter Einhaltung aller rechtswissenschaftlichen Standards nachzugehen.3

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Artikel-Nr.
RdW 2018/218

21.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Peter Bydlinski

o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist seit 1992 ordentlicher Universitätsprofessor (1992 bis 1999 Universität Rostock, seit 1.10.1999 Universität Graz, seit 1.10.2022 zusätzlich Wirtschaftsuniversität Wien). Er ist neben seinen Aufgaben als Universitätslehrer und Rechtswissenschaftler auch als Vortragender und als Rechtsgutachter tätig.
Derzeit über 410 Veröffentlichungen, darunter viele Monographien, Lehrbücher, Kommentierungen, Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen zum österreichischen sowie zum deutschen Privatrecht und zur juristischen Methodenlehre. Reiche Publikationstätigkeit speziell auch zu verjährungsrechtlichen Themen; aktuell Mitglied einer Arbeitsgruppe des BMJ zur Modernisierung des Verjährungs- und Ersitzungsrechts.