Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

KV-Nahrungs- und Genussmittelindustrie: Sonderzahlung bei einvernehmlicher Auflösung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr / Barbara Tuma

Der RahmenkollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie enthält zwar keine ausdrückliche Regelung betr Aliquotierung des Urlaubszuschusses im Falle einer einvernehmlichen Auflösung des DV vor Verbrauch des zustehenden Urlaubs bzw vor dem innerbetrieblich für alle AN festgelegten Auszahlungszeitpunkt. Da die KollV-Parteien aber offenkundig in allen Fällen einer vom AN nicht verschuldeten Lösung des DV vor dem angeführten Zeitpunkt eine Aliquotierung des Urlaubszuschusses vorsehen wollten, ist diese Regelung (§ 15 Abschnitt A Abs 6 KV) nach Ansicht des OGH auch auf den Fall der einvernehmlichen Auflösung anzuwenden: Bei einvernehmlicher Auflösung des DV vor Verbrauch des Urlaubs bzw vor dem innerbetrieblichen Auszahlungszeitpunkt gebührt dem AN daher nur der aliquote Teil des Urlaubszuschusses. OGH 30. 1. 2018, 9 ObA 141/17a.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2018/168

24.04.2018
Heft 4/2018