Wirtschaftsrecht

Ladenschluß verfassungswidrig

Christoph Grabenwarter

Mit dem in der Öffentlichkeit vielbeachteten Erk des VfGH vom 21. 6. 19891) erreichte die Ladenschlußdiskussion einen neuen Höhepunkt. Die Bestimmungen über die allgemeinen Ladenschlußzeiten in § 2 Abs 1 und § 2 Abs 4 Ladenschlußgesetz (LSchG) wurden wegen Verletzung des Grundrechts der Erwerbsfreiheit aufgehoben. Die Sperrhalbtagsregelung des neuen § 3 Abs 1 LSchG iVm Art II Z 1 BGBl 1988/421 wurde als verfassungskonform erachtet. Im folgenden werden nach einigen Überlegungen zur Auslegung des Art 6 StGG (Erwerbsfreiheit) durch den VfGH die wesentlichen Begründungsschritte kritisch nachgezeichnet, um schließlich daraus rechtspolitische Konsequenzen für die Neuregelung der Ladenschlußzeiten zu ziehen.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 264

01.08.1989
Heft 8/1989
Autor/in
Christoph Grabenwarter
Univ.-Prof.DDr. Christoph Grabenwarter
Institut für Europarecht und Internationales Recht
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1/ Gebäude D3, 3. Stock
1020 Wien