Steuerrecht

Latente Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Ergebnisabführungsverträgen

Elisabeth Höltschl, Msc / Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.

Zu den Übergangsregelungen für unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014

Mit Inkrafttreten des RÄG 2014 besteht gem § 198 Abs 9 und 10 UGB die Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern. Dieser Beitrag untersucht, wie die in den unversteuerten Rücklagen enthaltenen passiven latenten Steuern bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags im Jahresabschluss abzubilden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/384

17.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Elisabeth Höltschl

Dr. Elisabeth Höltschl, MSc (WU) ist Steuerberaterin bei TPA Steuerberatung GmbH mit Schwerpunkt auf Sonderberatungen und Gutachten im Bereich Bilanz- und Konzernsteuerrecht, Privatstiftungen und High Net Worth Individuals. Sie ist Fachvortragende und Autorin von zahlreichen Publikationen.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.