Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Laut VwGH steht auch ab 2004 für überwiegend privat genutzte Räume kein Vorsteuerabzug zu

(Krumenacker, SWK 27/2012, S. 1179)

In zwei jüngst ergangenen Erk habe der VwGH einige Streitpunkte iZm der gemischten Nutzung von Gebäuden klargestellt. Für den Anteil überwiegend privat genutzter Räume am Gebäude stehe auch ab 2004 kein Vorsteuerabzug zu; bei privater Nutzung finde zudem die unternehmerische Mindestnutzung des Gesamtgebäudes von 10 % keine Anwendung, sondern es sei das Überwiegen der Privatnutzung je Raum zu prüfen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/969

08.11.2012
Heft 21/2012
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.