Leasingkonstruktionen mit Optionsmodellen werden in der Verwaltungs-praxis gegenüber einer herkömmlichen Kreditfinanzierung steuerlich begünstigt. Die EStR 2000 sehen nämlich eine Zurechnung des Leasingguts zum Leasinggeber bereits dann vor, wenn der Leasingnehmer das geleaste Wirtschaftsgut am Ende der Grundmietzeit zum halben Restbuchwert kaufen kann. Diese nationale Begünstigung der Leasingbranche widerspricht der Judikatur und ist auch mit den bedeutend strengeren internationalen Standards (IAS/IFRS bzw US-GAAP) nicht vereinbar. Im Hinblick auf die neuen Kreditvergaberichtlinien (Basel II) ist die derzeitige großzügige Verwaltungspraxis zu überdenken.
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