Artikelrundschau September 2019 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Leasing im Umsatzsteuerrecht: Mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung (Jasenek/Roth, BFGjournal 9/2019, S. 348)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Im Steuerrecht sei für die Einordnung eines Leasingvertrags ein entscheidender Faktor, ob der Leasingnehmer oder der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands ist. Aufgrund eines Verweises in den UStR und mangels weiterer alternativer Anhaltspunkte würden für die umsatzsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen üblicherweise die Zurechnungskriterien der EStR zugrunde gelegt. In ihrer jüngsten Rechtsprechung hätten EuGH und VwGH eindeutigere Kriterien für die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Leasingverträgen festgelegt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/769

26.11.2019
Heft 22/2019