Wien
Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) hält weltweit Industrie, Gesellschaft und Politik in Atem. Die Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament um die künftige KI-Verordnung („AI Act“) der EU beherrschen auch den Brüsseler Herbst. Deren Ausgang wird nicht nur europäische Player beschäftigen, vielmehr hat es die EU mit der KI-Verordnung einmal mehr darauf angelegt, eine weltweite „flagship legislation“ vorzugeben, die konzeptionelle Regulierungspflöcke für KI einschlägt. Der Ausgang der Verhandlungen wird sowohl Technologieanwendung wie auch -entwicklung auf Jahre hinaus prägen. Die Abänderungsvorschläge, mit denen das Europäische Parlament in die Verhandlungen geht, unterscheiden sich dabei mitunter fundamental vom Kommissionsentwurf und der Ratsposition. Technologisch näher am State of the Art und mit teils neuen Rechtsinstrumenten versucht das Parlament, jüngere KI-Entwicklungen legistisch zu fassen, und ist bemüht, abstrakte Bekenntnisse zu einer menschenzentrierten KI mit rechtlich verbindlichem Leben zu füllen. Würden die Vorschläge so angenommen, wären die Folgen für Wirtschaftstreibende allerdings weitreichend und mit beachtlichen Verpflichtungen verbunden.
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