Im UmgrStG bestehen vereinzelt Regelungen, die auf noch nicht steuerwirksam realisierte Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern zum Umgründungsstichtag anzuwenden sind. Allerdings gibt es Fallkonstellationen, in denen mangels Vorschriften im UmgrStG auf das allgemeine Ertragsteuerrecht zurückgegriffen werden muss. Dies soll anhand einiger Fälle im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken veranschaulicht werden.
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Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und als Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insbesondere in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.